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Schutzkonzept betreffend übertragbare Krankheiten

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1.Die Physiotherapie wird als Einzelunternehmen ohne Mitarbeiter geführt. Somit sind 

kaum Änderungen vorzunehmen. Grundlage hierzu ist das Schutzkonzept des Berufsverbandes.

2. Die Allgemeinen Hygiene- und Verhaltensregeln das BAG werden 

eingehalten.

3. Terminvereinbarung, Information.

Die Praxis darf nicht mit Schnupfen- oder Grippesymptomen betreten werden. Die Praxis ist nicht öffentlich. Sie darf nur nach Terminvereinbarung betreten werden. Dadurch ist es jederzeit nachvollziehbar, wer sich wie lange in der Praxis aufgehalten hat. 

4. Patientenströme

Durch die Art der Praxis ergeben sich keine bedeutenden Patientenströme.

5. Hygienemanagement und Verantwortlichkeit liegen beim Praxisinhaber. 

6. Beim Eingang besteht die Möglichkeit, sich vor und nach der Therapie die Hände zu 

waschen. Es entstehen keine Wartezeiten.

7. Es besteht ein Maskenobligatorium. Aufgrund Paragraph 89 desLiechtensteiner 

Strafgesetzbuch kann jedoch niemand zum Tragen einer Maske gezwungen werden. Zum Schutz vor Schaden durch Masken kann die Praxis jederzeit vom Inhaber geschlossen werden. 

8. Hygieneanforderungen im Behandlungszimmer.

Wie bisher wird die Frotteewäsche nach jeder Benutzung gewaschen.
Nach jeder Benutzung werden die Geräte desinfiziert.

9. Gruppentherapie

Unter Berücksichtigung der Abstandsregelung werden Gruppentherapien durchgeführt. Dabei ist nachvollziehbar, wer mit wem in welchem Raum war. 

10. Behandlung besonders gefährdeter Personen 

Menschen, welche laut der Liste des BAG besonders gefährdet sind, befinden sich nur alleine mit dem Therapeuten in der Praxis.

11.Behandlungen im Alters- und Pflegeheim werden bis auf weiteres ausgesetzt. 

12. Die Entsorgung von benutzten Taschentüchern oder Ähnlichem findet wie bisher in 

geschlossenen Eimern statt. Arbeitskleider werden wie bisher in der Praxis belassen und gewaschen. 

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